Rauchmelder retten Leben!

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Weitere Bilder von Rauchwarnanlagen und Komponenten finden Sie in unserer Galerie.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Medien nicht über Brandrauch-Opfer berichten wobei seit langem bekannt ist, dass Brandrauch eine lebensgefährliche Bedrohung darstellt. Bereits nach 2 Minuten oder einigen tiefen Atemzügen kann es zu einer tödlichen Rauchvergiftung kommen.
Der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung ist daher lebenswichtig und wurde in den meisten Bundesländern in der jeweiligen Landesbauordnung bereits verankert.
Bei der Pflicht zur Montage von Rauchwarnmeldern ist es unerheblich ob es sich um einen Alt- oder Neubau, ein Ein-oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Auch ist es unerheblich ob der Eigentümer selbst die Wohnung bewohnt.

Hinweis:

Joachim Michel Brandmeldetechnik zertifizierter Betrieb-CO-Melder

In der hessischen Bauordnung ist die Pflicht zur Montage von Rauchwarnmeldern in § 13, Abs. 5 beschrieben und ist seit dem 01.01.2015 gültig.
Rauchwarnmelder müssen bestimmte Anforderungen erfüllen welche in der DIN 14604 beschrieben sind. Einbau, Betrieb und Instandhaltung werden durch die DIN 14676 geregelt.
Stand-Alone-Anlagen sowie komfortable Anlagen mit Funkvernetzung in Verbindung mit Kohlenmonoxid-Warnmeldern (kurz: CO-Melder) und Fernbedienteilen können einfach und schnell in jedes Objekt montiert werden.