Joachim_Michel_Sicherheitstechnik-einbruchschutz_mit-staatlicher_foerderungSicherheit wird gefördert!

Zuschüsse für Einbruchsicherungen

Zur Reduzierung von Einbrüchen in privat genutzen Wohnräumen hat der Bundestag das Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ beschlossen.
„Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ werden vom Staat mit bis zu 1.500 Euro gefördert.

Gefördert werden u.a.

  • Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung
  • Videoüberwachung im Eingangsbereich
  • Nachrüstung mit z.B. Tür-Zusatzschlössern
  • Einbau von Türspionen, Türkommunikation, Gegensprechanlagen
  • Bewegungsmelder
  • Beleuchtung des Eingangsbereiches

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass vor Beginn der Baumaßnahme mindestens zwei Angebote eingereicht werden.

Ihr Vorteil bei uns: Bei zertifizierten Fachfirmen genügt ein Angebot !

 

Hier beantragen

Bei Interesse an der Förderung erhalten Sie weitere Informationen auf der Website der KFW.
oder unter der  kostenfreien Servicenummer: 0800 539 9002