Rauchmelder sind bereits jetzt fast Deutschlandweit für Neu- und Bestandsbauten Pflicht

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16 deutsche Bundesländer haben die Rauchmelderpflicht in ihren jeweiligen Landesbauordnungen aufgenommen.

In Sachsen besteht die Rauchmelderpflicht bislang nur für  Neu- und Umbauten.

 

 


„Rauchwarnmelder unterliegen der Norm DIN 14676 und sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden und gefährdete Personen frühzeitig alarmiert werden.

 

1 mal jährlich ist ein Wartungs- und Funktionsprüfung durchzuführen und zu dokumentieren.“

Soweit in der Landesbauordnung  des jeweiligen Bundeslandes nicht anders vorgegeben,  sollte in jedem Schlaf- und Kinderzimmer, sowie in  Fluren,  insbesondere wenn sie als Rettungswege dienen, ein Rauchmelder vorhanden sein.

Keine Rauchmelderpflicht besteht in Räumen, in denen häufig und oft Staub, Rauch oder Wasserdampf entsteht, beispielsweise in Bad und Küche.  Speziell für diese Räume gibt es spezielle Geräte, wie Wärmemelder und Rauchmelder mit Stummschalter. Eine Pflicht besteht nicht, jedoch wird der Einbau empfohlen.